Wir wollen nun untersuchen woran es liegen kann, wenn eine Abbildung
bei
nicht stetig ist.
Beachte, daß wir nur für
im Definitionsbereich von
die Frage nach der
Stetigkeit von
bei
stellen können.
Die Abbildung
,
ist also weder stetig
noch unstetig bei
0.
Für
können wir wie folgt vorgehen.
16.2.1 Definition. Stetige Fortsetzbarkeit.
Eine Abbildung
heißt stetig zu
erweiterbar, falls
ein
existiert, s.d. die Abbildung
Beispiel.
Es kann gezeigt werden, daß die
Funktion
welche wir bislang nur für rationale
kennen zu einer stetigen Funktion
fortgesetzt werden kann
Damit können wir auch Konvergenz von Folgen als eine Stetigkeitaussage formulieren und somit
die Schreibweise
für den Grenzwert der Folge
nachträglich
begründen.
16.2.2 Lemma. Konvergenz von Folgen als Stetigkeit.
Eine Folge
kann genau dann zu einer stetigen Abbildung
erweitert werden, wenn sie konvergiert.
Die Metrik auf
ist dabei
durch
gegeben, wobei wir
gesetzt haben.
Beweis. (
(
)
Umgekehrt sei
dann definieren wir
durch
für
und
. Diese Abbildung ist stetig bei
, denn
zu
existiert ein
mit
für alle
.
Setzen wir
, so ist
für
.
[]
Beachte, daß in isolierten Punkten
, d.h. solchen für welche eine
-Umgebung
existiert, die nur
aus
enthält, jede Abbildung
stetig ist.
Die nicht-Stetigkeit einer Abbildung
in einem nicht-isolierten Punkt
kann verschiedene Gründe haben.
Einerseits kann es daran liegen, daß nur der Funktionswert
bei
einen ungeeigneten Wert hat. Dies führt zu:
16.2.3 Definition.
.
Es sei
kein isolierter Punkt,
d.h. in jedem Ball um
liegen andere Punkte aus
und sei
eine Abbildung.
Dann verstehen wir unter
jenen Punkt
von
(sofern er existiert),
s.d.
16.2.4 Bemerkung. Hebbare Unstetigkeitsstelle.
Es sei
nicht isoliert in
und
nicht stetig bei
.
Dann heißt
hebbare Unstetigkeitsstelle, wenn
existiert, d.h.
durch Abänderung
auf
zu einer bei
stetigen Funktion gemacht werden kann.
16.2.5 Bemerkung. Unbeschränktheit an einer Stelle.
Wenn eine nicht hebbare Unstetigkeitsstelle
von
vorliegt, so kann das
daran liegen, daß
bei
unbeschränkt ist, d.h.
16.2.6 Links- und rechtsseitige Grenzwerte.
Für Funktionen
können wir auch die einseitigen Grenzwerte
und
betrachten,
d.h. die Grenzwerte der Funktionen
und
.
Proposition. Stetigkeit via einseitiger
Stetigkeit.
Es ist
genau dann stetig bei
, wenn
die einseitigen Grenzwerte
und
existieren und gleich
sind.
Falls zwar die einseitigen Grenzwerte existieren aber ungleich sind, so spricht man von einer Sprungstelle
Beweis. (
(
) Sei
.
Für
existieren somit positive
und
s.d.
für
mit
und auch für
mit
. Wir setzen
und erhalten
für alle
mit
.
[]
Für
haben wir die Stetigkeit auf jene der Komponenten
zurückführen können.
Im Fall
können wir die partiellen Funktionen betrachten: Für
und
betrachten wir
gegeben durch
sowie
. D.h. man hält alle bis auf eine Variable fest und läßt
nur diese
in
laufen.
16.2.8 Beispiel. Partielle Stetigkeit.
Es ist
, gegeben durch
und
sonst,
nicht stetig bei 0,
aber dennoch partiell stetig, d.h.
und
sind stetig.
Um das einzusehen
schreiben wir
mittels
Polarkoordinaten als
16.2.9 Proposition. Partielle Stetigkeit.
Es sei
partiell stetig auf
und zwar in einer Variable sogar gleichmäßig bezüglich der
anderen, d.h.
in der Definition der Stetigkeit kann unabhängig von der
anderen Variable gewählt werden, symbolisch
Beweis. Wir betrachten
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Andreas Kriegl 2002-07-01