Wir wollen nun untersuchen woran es liegen kann, wenn eine Abbildung bei nicht stetig ist. Beachte, daß wir nur für im Definitionsbereich von die Frage nach der Stetigkeit von bei stellen können. Die Abbildung , ist also weder stetig noch unstetig bei 0. Für können wir wie folgt vorgehen.
16.2.1 Definition. Stetige Fortsetzbarkeit.
Eine Abbildung
heißt stetig zu
erweiterbar, falls
ein
existiert, s.d. die Abbildung
Beispiel.
Es kann gezeigt werden, daß die
Funktion
welche wir bislang nur für rationale
kennen zu einer stetigen Funktion
fortgesetzt werden kann
Damit können wir auch Konvergenz von Folgen als eine Stetigkeitaussage formulieren und somit die Schreibweise für den Grenzwert der Folge nachträglich begründen.
16.2.2 Lemma. Konvergenz von Folgen als Stetigkeit.
Eine Folge
kann genau dann zu einer stetigen Abbildung
erweitert werden, wenn sie konvergiert.
Die Metrik auf
ist dabei
durch
gegeben, wobei wir
gesetzt haben.
Beweis. ( ) Sei stetig mit und . Dann konvergiert , denn zu existiert wegen der Stetigkeit bei ein mit . Wir wählen ein mit , dann ist für alle , denn .
( ) Umgekehrt sei dann definieren wir durch für und . Diese Abbildung ist stetig bei , denn zu existiert ein mit für alle . Setzen wir , so ist für . []
Beachte, daß in isolierten Punkten , d.h. solchen für welche eine -Umgebung existiert, die nur aus enthält, jede Abbildung stetig ist.
Die nicht-Stetigkeit einer Abbildung in einem nicht-isolierten Punkt kann verschiedene Gründe haben. Einerseits kann es daran liegen, daß nur der Funktionswert bei einen ungeeigneten Wert hat. Dies führt zu:
16.2.3 Definition.
.
Es sei
kein isolierter Punkt,
d.h. in jedem Ball um
liegen andere Punkte aus
und sei
eine Abbildung.
Dann verstehen wir unter
jenen Punkt
von
(sofern er existiert),
s.d.
16.2.4 Bemerkung. Hebbare Unstetigkeitsstelle.
Es sei
nicht isoliert in
und
nicht stetig bei
.
Dann heißt
hebbare Unstetigkeitsstelle, wenn
existiert, d.h.
durch Abänderung
auf
zu einer bei
stetigen Funktion gemacht werden kann.
16.2.5 Bemerkung. Unbeschränktheit an einer Stelle.
Wenn eine nicht hebbare Unstetigkeitsstelle
von
vorliegt, so kann das
daran liegen, daß
bei
unbeschränkt ist, d.h.
16.2.6 Links- und rechtsseitige Grenzwerte.
Für Funktionen
können wir auch die einseitigen Grenzwerte
und
betrachten,
d.h. die Grenzwerte der Funktionen
und
.
Proposition. Stetigkeit via einseitiger
Stetigkeit.
Es ist
genau dann stetig bei
, wenn
die einseitigen Grenzwerte
und
existieren und gleich
sind.
Falls zwar die einseitigen Grenzwerte existieren aber ungleich sind, so spricht man von einer Sprungstelle von .
Beweis. ( ) ist offensichtlich.
( ) Sei . Für existieren somit positive und s.d. für mit und auch für mit . Wir setzen und erhalten für alle mit . []
Für haben wir die Stetigkeit auf jene der Komponenten zurückführen können. Im Fall können wir die partiellen Funktionen betrachten: Für und betrachten wir gegeben durch sowie . D.h. man hält alle bis auf eine Variable fest und läßt nur diese in laufen.
16.2.8 Beispiel. Partielle Stetigkeit.
Es ist
, gegeben durch
und
sonst,
nicht stetig bei 0,
aber dennoch partiell stetig, d.h.
und
sind stetig.
Um das einzusehen
schreiben wir
mittels
Polarkoordinaten als
16.2.9 Proposition. Partielle Stetigkeit.
Es sei
partiell stetig auf
und zwar in einer Variable sogar gleichmäßig bezüglich der
anderen, d.h.
in der Definition der Stetigkeit kann unabhängig von der
anderen Variable gewählt werden, symbolisch
Beweis. Wir betrachten
Andreas Kriegl 2002-07-01