3.2.11 Definition. Netz.
Eine gerichtete Menge ist eine Menge
zusammen mit einer reflexiven und transitiven
Relation
die zusätzlich erfüllt, daß für je zwei
ein
existiert
mit
und
.
Ein Netz ist eine Abbildung auf einer gerichten Menge .
Man sagt das Netz konvergiert gegen , falls
3.2.13 Lemma. Eigenschaften von Netzen.
Der Grenzwert konvergenter Netze ist eindeutig.
Konvergente Netze sind schließlich beschränkt.
Die Rechenregel für konvergente Folgen gelten auch für konvergente Netze.
Jedes (schließlich) beschränkte und monotone Netz ist konvergent.
Ein Netz ist genau dann konvergent, wenn es ein Cauchy-Netz ist.
Beweis. Nur das Cauchy-Kriterium erfordert etwas Aufwand:
3.2.14 Lemma. Konvergenz via kofinaler Teilmengen.
Wenn die Indexmenge
eines Netzes eine abzählbare kofinale Teilmenge besitzt, so ist das Netz
genau dann konvergent, wenn
für jede kofinale abzählbare Teilmenge
existiert.
Dabei heißt eine Teilmenge einer gerichteten Menge kofinal, wenn für jedes ein existiert mit .
Insbesonders folgt für Funktionen : .
Beweis. ( ) Beachte, daß nicht von der gewählten kofinalen Teilmenge abhängt, denn wenn und beide kofinale sind, so auch die Vereinigung, also existiert der Limes der Folge und stimmt somit mit den beiden Häufungswerten und überein.
Sei also dieser gemeinsame Limes. Angenommen das Netz konvergiere nicht gegen und sei kofinale. Dann gäbe es ein und zu jedem ein mit , also würde für die kofinale Teilmenge nicht gegen konvergieren. []
Andreas Kriegl 2003-10-15